Neues Unterhaltsrecht zum 01.01.2008 in Kraft getreten

Mit dem seit 01.01.2008 geltenden Unterhaltsrecht sind Möglichkeiten der Abänderung bestehender nachehelicher Unterhaltsverpflichtungen eröffnet.

Die zu nachehelichen Ehegattenunterhalt verpflichteten Unterhaltsschuldner sollten prüfen lassen, ob sie weiterhin unbegrenzt zur Zahlung von nachehelichem Ehegattenunterhalt verpflichtet sind bzw. ob eine Herabsetzung des Unterhaltsbetrages z. B. auf den angemessenen Lebensbedarf möglich ist.

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