MEG AG ‑ Insolvenzverwalter klagt gegen Ex-MEG-Mitarbeiter - und verliert
Der MEG-Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle, Kassel, macht seit Anfang des Jahres 2011 (vermeintliche) Ansprüche auf Lohnsteuererstattung und Solidaritätszuschlag gegen Ex-MEG-Außendienstmitarbeiter geltend. Nach Angaben des Insolvenzverwalters gegenüber der Presse wurden hierzu Ende 2010 / Anfang 2011 rund 112 Mahnbescheide bei Arbeitsgerichten in Deutschland gegen
Ex-MEG-Mitarbeiter beantragt.
Die Kanzlei Wille Rechtsanwälte vertritt durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Roland Wille seit 2006 (Ex-)MEG-Mitarbeiter gegen die MEG AG
bzw. den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle in zahlreichen
Rechtsangelegenheiten und Klageverfahren.
In allen durch unsere Kanzlei vertretenen Fällen dieser Klagewelle hat der Insolvenzverwalter Dr. Westhelle die Klagen entweder vollumfänglich vor Gericht zurückgenommen oder aber den Prozess durch klageabweisendes Urteil vollumfänglich verloren, so zuletzt im Juni 2011.
Nach den bisher bekannten und vorliegenden Klagebegründungen des Insolvenzverwalters empfiehlt unsere Kanzlei in den hier vertretenen Fällen in jedem Falle die rechtzeitige Widerspruchseinlegung gegen die Mahnbescheide (Achtung: Ein-Wochen-Frist) und für den Fall der Versäumung der Widerspruchseinlegung gegen den Mahnbescheid in jedem Falle die Einspruchseinlegung gegen den dann möglicherweise folgenden Vollstreckungsbescheid.
TIPP: Selbst die verspätete Widerspruchseinlegung ist noch solange möglich, solange kein Vollstreckungsbescheid in der Welt ist!
Nach den bisher hier bekannten Klagebegründungen des Insolvenzverwalters werden von unserer Kanzlei überwiegende Erfolgsaussichten für eine streitige Klageverteidigung für die hier vertretenden Ex-MEG-Mitarbeiter gesehen. So dürfte nach Einschätzung von RA Roland Wille, Fachanwalt für Arbeitsrecht, höchst zweifelhaft sein, ob dem Insolvenzverwalter der Nachweis gelingt, dass die behauptete Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag für die betreffenden Mitarbeiter überhaupt an die zuständigen Finanzämter abgeführt wurde. Bisher ist hierzu lediglich ein „Gesamtvergleich“ der MEG vor der Insolvenz im August 2008 mit den Sozialversicherungsträgern bekannt, aufgrund dessen aber lediglich Ratenzahlungen mit der MEG AG vereinbart worden sind.
Dies hat Rechtsanwalt Wille auch in einem kürzlich erschienen Interview gegenüber der HNA (Hessisch Niedersächsische Allgemeine) am 14.01.2011 ausgeführt: www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/drohung-gegen-megler-ex-mitarbeiter-wollen-lohnsteuer-nicht-zurueckzahlen-1081802.html
Das Interview ist unter der vorgenannten Webadresse (HNA.de) abrufbar.
Aufgrund der höchst zweifelhaften Anspruchsbegründungen empfiehlt unsere
Kanzlei darüber hinaus nach derzeitiger Sach- und Aktenlage auch keine Vergleiche vor dem Arbeitsgericht mit dem Insolvenzverwalter abzuschließen, sondern die Steuererstattungsansprüche vollumfänglich zurückzuweisen.
Dies gilt auch für diejenigen Ex-MEGler, die das rechtlich zweifelhafte „Forderungsanerkenntnis / Ratenzahlungsvereinbarung“ vor Insolvenzverfall auf entsprechenden Druck der Vorgesetzten unterschrieben haben.
Für diesbezügliche, individuelle Rechtsberatung sowie die entsprechende Prozessvertretung steht das arbeitsrechtliche Dezernat unserer Kanzlei RA Roland Wille, Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Anfrage zur Verfügung (siehe E-Mail-Kontaktformular bzw. Kontaktdaten).



