Kostenerstattung der Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung
Die Durchführung der medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dürfen bei gesetzlich Krankenversicherten nicht über eine private Rechnungslegung durch den Behandler abgerechnet werden.Gemäß § 27 a StGB 5 umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Im Einzelnen können sich jedoch Probleme bei unterschiedlichen Versicherungskonstellationen von Ehepaaren ergeben.
- Sind beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert, hat jeder Ehepartner Anspruch auf Behandlung gegen seine gesetzliche Krankenversicherung.
- Sind beide Ehepartner privat versichert, hat der Versicherte, der nachweislich fortpflanzungsunfähig ist, einen Anspruch gegen seine PKV.
Ist ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert, der andere privat versichert,
kommt es zu Anspruchskonkurrenzen.
Ist ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert, der andere zur Beihilfe
berechtigt und privat versichert, wird der beihilfeberechtigte Beamte wie
ein gesetzlich Versicherter gestellt.
Der Anspruch ist hier an die Unfruchtbarkeit des Ehepaares geknüpft.



