Rechtsanwalt Kassel WilleRechtsanwalt Kassel NodoushaniRechtsanwalt Kassel Demuth

Kostenerstattung der Krankenkassen bei künstlicher Befruchtung

Die Durchführung der medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dürfen bei gesetzlich Krankenversicherten nicht über eine private Rechnungslegung durch den Behandler abgerechnet werden.

Gemäß § 27 a StGB 5 umfassen die Leistungen der Krankenbehandlung auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Im Einzelnen können sich jedoch Probleme bei unterschiedlichen Versicherungskonstellationen von Ehepaaren ergeben.

Ist ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert, der andere privat versichert, kommt es zu Anspruchskonkurrenzen.
Ist ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert, der andere zur Beihilfe berechtigt und privat versichert, wird der beihilfeberechtigte Beamte wie ein gesetzlich Versicherter gestellt.

Der Anspruch ist hier an die Unfruchtbarkeit des Ehepaares geknüpft.

 

Wilhelmshöher Allee 23 · 34117 Kassel · Tel.: 0561 - 70975-0 · Fax: 0561 - 7097590 //