SOLARTEAM Nürnberg GmbH stellt Insolvenzantrag
Die SOLARTEAM Nürnberg GmbH hatte im Jahr 2010 Anteile an Photovoltaikanlagen im Raum Mecklenburg-Vorpommern an Anleger aus der ganzen Bundesrepublik verkauft. Die Käufer sollten die Einspeisevergütungen erhalten, die die von ihnen erworbene Photovoltaikanlage erzielen würde. Die Verträge wurden über sog. Anlagevermittler geschlossen, welche für die SOLARTEAM Nürnberg GmbH Kapitalanleger suchten; so z. B. über die TRICOON GbR aus Starnberg.
Die Anlagen sind bislang allenfalls teilweise fertiggestellt, Einspeisevergütungen haben die Käufer nicht erhalten.
Am 15.04.2011 hat die SOLARTEAM Nürnberg GmbH beim Amtsgericht Nürnberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Nürnberg bestellte daraufhin mit Beschluss vom 06.05.2011 den RA Dr. Werner Pöhlmann, Nürnberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Unsere Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger (Geschädigte), die mit der SOLARTEAM Nürnberg GmbH „Kaufverträge“ über auf Fremdeigentum zu errichtenden Photovoltaikanlagen abgeschlossen haben. Nach Überprüfung der Vertragsunterlagen kommen dabei neben Ansprüchen gegen den Insolvenzverwalter insbesondere auch Ansprüche gegen die jeweiligen „Anlagevermittler“ in Betracht. Unsere Kanzlei empfiehlt daher Geschädigten/Anlagern der SOLARTEAM Nürnberg GmbH eine individuelle rechtliche Überprüfung der Vertragsunterlagen und der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abschluss der „Kaufverträge“ mit der SOLARTEAM Nürnberg GmbH.
Schließlich kommen Ansprüche gegen die Verantwortlichen der SOLARTEAM Nürnberg GmbH, hier die Gesellschafter/Geschäftsführung in Betracht, falls sich konkretisieren sollte, dass strafrechtlich relevantes Handeln den Verantwortlichen der SOLARTEAM Nürnberg GmbH zur Last fällt bzw. Anleger bewusst getäuscht und um ihre Einlagen/Kaufpreise gebracht worden sein sollten.
Die bloße Anmeldung von Schadensersatzforderungen oder Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises der Insolvenztabelle wird erfahrungsgemäß allenfalls zu einem äußerst geringen Teil dazu geeignet sein, den finanziellen Schaden der Anleger und Vertragspartner der SOLARTEAM Nürnberg GmbH zu ersetzen. Dies ist für die betroffenen Anleger (Geschädigten) umso dramatischer, soweit die Kaufpreise kreditfinanziert worden sind und nunmehr für die Bedienung der Kreditverbindlichkeiten die eigeplante Einspeisevergütung fehlt.
Unsere Kanzlei empfiehlt daher zusammenfassend allen Anlegern/Geschädigten der SOLARTEAM Nürnberg GmbH fachkundigen Rechtsrat einzuholen.
In unserer Kanzlei steht Ihnen hierfür im Dezernat des Rechtsanwalts Roland Wille neben RA Wille auch Frau Rechtsanwältin Katharina Lindstedt für Rückfragen und eine individuelle Rechtsberatung sowie die rechtliche Interessenvertretung zur Verfügung (siehe E-Mail-Kontaktformular bzw. Kontaktdaten).



