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Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schenken uns seit geraumer Zeit Ihr Vertrauen und wir dürfen für Sie Mandate bearbeiten und Ihre Interessen vertreten. Heute informieren wir Sie über eine
Umorganisation.

Wille Rechtsanwälte Part mbB werden unter dieser Gesellschaft mit Ablauf des 31.08.2024 die operative anwaltliche Tätigkeit einstellen. Die operativen anwaltlichen Tätigkeiten werden zukünftig – ab 02.09.2024 – von den beiden neuen Rechtsanwaltsgesellschaften

     WILLE HAHN Rechtsanwälte PartG mbB
     www.wille-hahn.de
     Telefon: 0561 / 70975-0
     Telefax: 0561 / 70975-91
     E-Mail:

und

     NODOUSHANI Rechtsanwälte Part mbB
     www.no-recht.de
     Telefon: 0561 / 70975-10
     Telefax: 0561 / 70975-90
     E-Mail:


ausgeführt.

Die anwaltlichen Tätigkeiten werden die beiden neuen Rechtsanwaltsgesellschaften auch weiterhin unter einem, dem Ihnen bekannten, Dach erbringen, nämlich in dem Gebäude in der

     Wilhelmshöher Allee 23, 34117 Kassel.

Wir würden uns sehr freuen und gehen zunächst bis zum Erhalt einer abweichenden Nachricht davon aus, wenn Sie weiterhin dem Sachbearbeiter, der in der Vergangenheit jeweils in der konkreten Angelegenheit für Sie tätig war, Ihr Vertrauen schenken würden, weshalb dieser Sachbearbeiter auch den jeweils laufenden Vorgang mit in die neue Kanzlei übernimmt.

Zum Zeichen der Bestätigung, dass der jeweilige konkrete Sachbearbeiter das Mandat in der neuen Kanzlei bearbeiten soll, möchten Sie dies auf dem beigefügten Formular ankreuzen und uns das Formular unterzeichnet und datiert zukommen lassen. Die Rücksendung als elektronisches Dokument erbitten wir an .

Falls Sie abweichend möchten, dass sämtliche Mandate entweder von WILLE HAHN Rechtsanwälte PartG mbB oder von NODOUSHANI Rechtsanwälte Part mbB zukünftig ausschließlich bearbeitet werden, möchten Sie das auf dem beigefügten Formular ankreuzen. Für jene Mandate, in denen dadurch ein Sachbearbeiterwechsel entstünde, würde die neue Kanzlei Ihre Rückmeldung als Mandatsanfrage werten und dann zeitnah mitteilen, ob unter Kapazitätsgründen eine Mandatsübernahme möglich ist.

Wir hoffen, dass es – wie in derartigen Fällen üblich – unkompliziert möglich sein wird, dass der jeweilige Sachbearbeiter das Mandat in die neue Kanzlei übernimmt und Sie Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter auch zukünftig Ihr Vertrauen schenken, so wie es in der Vergangenheit gegenüber Wille Rechtsanwälte Part mbB war, wofür wir nochmals herzlich danken.


Mit freundlichen Grüßen

Roland Wille
Rechtsanwalt
Fachanwalt f. Arbeitsrecht
Dr. Andreas Nodoushani
Rechtsanwalt
Fachanwalt f. Bau- u. Architektenrecht
Fachanwalt f. Handels- u. Gesellschaftsrecht