Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

- Was Arbeitgeber wissen müssen -

Von der Antidiskriminierungs-Richtlinie zum AGG

Am 18.08.2006 ist das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiermit und mit deutlicher Verspätung die EU-Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.06.2000 sowie die EU-Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 in nationales Recht umgesetzt, nachdem der EuGH bereits mit seinen Urteilen vom 28.04.2005 und 23.02.2006 die Bundesrepublik Deutschland abgemahnt hat und EU-Zwangsmaßnahmen drohten.

- Ein Leitfaden für die Praxis -

Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen in folgenden PDF-Dokumenten zusammengestellt (zum Download):

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