Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

1. "Das Mindestlohngesetz - Was Unternehmen wissen müssen"

Aktualisiertes Skript zum Vortrag von RA Wille (Stand 30.09.2015).

Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz als Maßnahmengesetzpaket in Kraft getreten. Kernbestandteil ist das ab 01.01.2015 geltende Mindestlohngesetz (MiLoG).
Hier erhalten Sie den MiLoG – Leitfaden für Unternehmen zum downloaden.

RA Roland Wille hat hierzu am 18.11.2014 auf Einladung der CREDITREFORM Kassel sowie am 19.01.2015 bei der IHK KASSEL-MARBURG den Fachvortrag „Das Mindestlohngesetz – Was Unternehmen wissen müssen“ gehalten. Das Skript zum Vortrag enthält der nachfolgende MiLoG – Leitfaden für Unternehmen u.a. zu den Einzelproblemen:

Arbeitszeitkonten
Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
Nachunternehmerhaftung bei der Beauftragung von Subunternehmen
Praktikanten und sonstige Ausnahmen

2. Sportvereine und Mindestlohngesetz - Auswirkungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf Sportvereine im Amateursport

Hier erhalten sie zum Download eine Stellungnahme von RA Wille vom 30.07.2015 gegenüber dem Landessportbund Hessen zu den Problemfeldern der Vergütung von Ehrenamtlichen, Trainern und Sportlern in Amateursportvereinen.

3. Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)

Seit 01.08.2015 gelten Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten aufgrund Neuregelung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV).

Hier erhalten Sie zum Download die seit 01.08.2015 erfolgte neue Regelung (Nachkorrektur der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung im Hinblick auf die Senkung der Arbeitsentgeltgrenze auf € 2.000,00 brutto/Monat verstetigtes Arbeitseinkommen sowie durch Herausnahme der Beschäftigung enger Familienangehöriger aus den strengen Aufzeichnungspflichten des § 17 MiLoG).

Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLogDokV) aktuelle Fassung hier zum Download.

 

Referent und Verfasser:

Roland Wille

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Arbeitsrecht

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