Betreuungsunterhalt - Alleinerziehende

Nach dem BGH-Urteil vom 17.07.2008 kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes über die Dauer von drei Jahren hinaus aus Billigkeitsgründen bestehen, wenn Gründe hierfür dargelegt und bewiesen werden.

Gründe:

  • Kinderbezogen, das heißt Belange des Kindes und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung;
  • Elternbezogen, das heißt, wenn die Beziehung der Kindeseltern einer Ehe vergleichbar war, also bei längerem Zusammenleben oder gemeinsamen Kinderwunsch;
  • überobligationsmäßige Doppelbelastung.

Zurück