Aus dem Wirtschafts- & Vertragsrecht

Wirtschaftsrecht bildet den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Unter diesem Oberbegriff verstehen wir die Bündelung und Vernetzung unternehmerischer Aufgabenstellungen mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten samt derjenigen Rechtsprobleme, die auf weitere verwandte Rechtsfelder ausstrahlen.

So hat beispielsweise jede größere Umstrukturierung zunächst eine zu treffende kaufmännische Entscheidung als Ausgang. Hieran knüpfen sich in aller Regel gesellschaftsrechtliche Problemstellungen und wirtschaftliche Verhandlungen mit Vertragspartnern und Kreditinstituten an.

Schließlich bedarf es im Arbeitsrecht der zielführenden betriebsverfassungsrechtlichen Einsteuerung und arbeitsrechtlichen Umsetzung im Unternehmen; zum Beispiel zur rechtssicheren Gestaltung eines Arbeitsplatzabbaus. Nur so lässt sich effizient das ursprünglich verfolgte kaufmännische Ergebnis erzielen. 

Derartige Aufgabenstellungen bündeln wir für Sie im Vorfeld. Dies unter Einbeziehung aller betroffenen Fachressorts, sowohl auf fachanwaltlicher Seite durch unsere kanzleieigenen Experten als auch durch enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und sonstigen Drittbeteiligten.

Der Umsetzungserfolg unternehmerischer Entscheidungen hängt dabei davon ab, bereits im Vorfeld der zu steuernden Maßnahmenabfolge keine rechtlich und wirtschaftlich relevante Fragestellung außer Acht zu lassen. Die konsequente und erfolgreiche Verfolgung Ihres Zieles ist dabei unser Anliegen.

Das Vertragsrecht betrifft die konkrete vertragliche Umsetzungsebene. Sowohl in der Prüfung und Gestaltung von Verträgen als auch und im Kollisionsfall in der streitigen Durchsetzung oder Beendigung von Verträgen sowie der Rechtsverfolgung von Vertragsverletzungen eines Vertragspartners.

Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als moderner Rechtsdienstleister für Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen. Unsere Fachdezernate arbeiten zusammen bei der Prüfung und Verhandlung von Kauf-, Werk-, Leasing-, Franchise-, Darlehens- und Kredit-, Pacht-, Miet-, Software-, Versicherungs- und sonstigen Verträgen, die Unternehmen unterschiedlichster Branchen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließen. 

Ebenso qualifiziert vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Wettbewerbsrechtsfragen und Abmahnungen sowie insgesamt in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Sollten Sie sich als Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens dem Vorwurf einer im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit begangenen strafbaren Handlung ausgesetzt sehen, vertreten wir Sie in Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Verfahren, insoweit auch in Kooperation mit weiteren Fachberatern. 

Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Wirtschafts- und Vertragsrecht u.a. bei:

  • Umstrukturierung
  • Umfinanzierung
  • Verhandlung und Prüfung von Verträgen
  • Vertretung in Wettbewerbssachen/Abmahnung
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertretung in Wirtschaftsstrafsachen

Roland Wille

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Arbeitsrecht

Dr. Andreas Nodoushani

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Baurecht & Architektenrecht
Für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht