Forderungsmanagement

Haben Sie Schuldner, die Ihre Forderungen nicht ausgleichen? Wir unterstützen und vertreten  Sie bei der effizienten Beitreibung dieser Forderungen. Unabhängig davon, ob es sich um Forderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Miet- und Pachtverträgen, Darlehen oder sonstigen Vereinbarungen handelt. 

Gerne übernehmen wir auch insgesamt für Sie das qualifizierte Forderungsmanagement ab der zweiten Mahnstufe. 

Hierzu mahnen wir Ihre Forderungen zunächst anwaltlich an, was bereits oftmals zum Erfolg führt. Andernfalls leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein und führen es bei Widerspruchseinlegung streitig und vor allem anwaltlich qualifiziert und engagiert im Klageverfahren bis zum Urteil durch. Schließlich setzen wir unsere Kompetenz und Erfahrung in Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, um Ihre titulierte Forderung möglichst erfolgreich und kosteneffizient beim Schuldner beizutreiben.

Dabei bestehen beim anwaltlichen Forderungsmanagement, im Gegensatz zu „Inkassokosten“, in der Regel vollständige Kostenerstattungsansprüche der gesamtem Beitreibungskosten gegenüber dem unterliegenden Schuldner auch beim Übergang in streitige Klageverfahren.

Auch sogenannte "schwierige" oder alte Forderungen, die Sie in der Vergangenheit bereits haben titulieren lassen, prüfen und verfolgen wir für Sie in unserem Zwangsvollstreckungsdezernaterforderlichenfalls mit neuen Vollstreckungsansätzen weiter. 

Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Forderungsmanagement u.a. bei:

  • Mahnwesen (außergerichtlich und gerichtlich)
  • Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
  • Inkasso
  • Beitreibung schwieriger Forderungen
  • Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung
  • Pfändung