Kaufrecht und Immobilienrecht

Roland Wille - Rechtsanwalt & Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Roland Wille

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Arbeitsrecht

 

Carsten Hahn - Rechtsanwalt & Fachanwalt Für Bau- und Architektenrecht

Carsten Hahn

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Baurecht & Architektenrecht
Für Familienrecht

 

Wir erstellen und prüfen für Sie qualifiziert Kaufverträge, unabhängig davon, ob es sich bei dem Kaufgegenstand um Maschinen, Anlagen oder sonstige Wirtschaftsgüter handelt. Hierbei hilft Ihnen neben unserer   jeweiligen Fachqualifikation der langjährige Erfahrungsschatz in kaufrechtlichen und Vertragsangelegenheiten aus den unterschiedlichsten Branchen im Rahmen unserer ständigen Firmenmandantenvertretung. 

Sollten Sie nach dem Kauf Sachmängel feststellen, machen wir die entsprechenden Sachmängelhaftungsrechte für Sie geltend. Ebenso vertreten wir Sie, falls Sie sich ungerechtfertigt der Geltendmachung von Sachmängelansprüchen ausgesetzt sehen.

Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den Immobilienkaufverträgen, welche im privaten und vor allem im gewerblichen Immobilienbereich besonderer Vertragsrechtsexpertise bedürfen. Dies gilt sowohl für die Absicherung des vereinbarten Leistungsaustauschs (Immobilie gegen Kaufpreiszahlung) als auch für die Gestaltung von Gewährleistungs- und Garantieregelungen zur Absicherung  der wirtschaftlichen Ziele eines Immobilienkaufvertrages.

Wir prüfen, verhandeln und bereiten für Sie Grundstückskaufverträge, Wohnungskaufverträge, Erbbraurechtsverträge und Teilungserklärungen vor. Insgesamt beraten wir Sie rund um den Kauf und Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Dies schließt auch die Wahrnehmung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit Maklerverträgen und bei der Prüfung und Verhandlung von Kredit- und Darlehensverträgen ein.

Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Kauf- und Immobilienrecht u.a. bei:

  • Kaufverträge
  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilungserklärungen
  • Sachmängelhaftung
  • Maklerverträge
  • Kredit- und Darlehensverträge